Nicht daran, dass etwas passiert ist. Sondern daran, was Sie vorher getan und danach dokumentiert haben.
Meldepflicht in 72 Stunden
Waren personenbezogene Daten betroffen, muss der Vorfall nach Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden nach Kenntnis an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Frist läuft ab dem Moment, in dem Sie es bemerken, nicht ab der Meldung.
Betroffene informieren
Bei hohem Risiko für die Betroffenen kommt nach Artikel 34 die Information der Kunden dazu. Ob ein hohes Risiko vorliegt, muss begründet entschieden und festgehalten werden.
Nachweispflicht
Sie müssen belegen können, dass angemessene Schutzmaßnahmen bestanden. Fehlt der Nachweis, wird aus einem Vorfall ein eigener Verstoß, unabhängig vom Angriff.
Verantwortung der Geschäftsführung
Die Pflicht lässt sich nicht an die IT oder eine Agentur wegdelegieren. Auslagern kann man die Arbeit, nicht die Verantwortung.
Auftragsverarbeiter
Hoster und Dienstleister sind Auftragsverarbeiter. Ohne Vertrag nach Artikel 28 fehlt eine Grundlage, die im Ernstfall geprüft wird.
Versicherung
Eine Cyber-Police zahlt nur, wenn der Vorfall dokumentiert ist. Wer erst aufräumt und dann meldet, hat die Belege meist schon vernichtet.