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Website gehackt: wer haftet eigentlich?

Kurz gesagt: Sie. Nicht der Angreifer, nicht der Hoster, nicht die Agentur, die die Seite gebaut hat. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Betreiber, und das bleibt auch nach einem Einbruch so.

Wenn es dringend ist

+49 151 27270640notfall@whitelabs.de

An Werktagen hören Sie am selben Tag von uns. Abends und am Wochenende sind wir erreichbar, das kostet einen Zuschlag, den wir vorher nennen.

Woran sich die Haftung entscheidet

Nicht daran, dass etwas passiert ist. Sondern daran, was Sie vorher getan und danach dokumentiert haben.

Meldepflicht in 72 Stunden

Waren personenbezogene Daten betroffen, muss der Vorfall nach Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden nach Kenntnis an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Frist läuft ab dem Moment, in dem Sie es bemerken, nicht ab der Meldung.

Betroffene informieren

Bei hohem Risiko für die Betroffenen kommt nach Artikel 34 die Information der Kunden dazu. Ob ein hohes Risiko vorliegt, muss begründet entschieden und festgehalten werden.

Nachweispflicht

Sie müssen belegen können, dass angemessene Schutzmaßnahmen bestanden. Fehlt der Nachweis, wird aus einem Vorfall ein eigener Verstoß, unabhängig vom Angriff.

Verantwortung der Geschäftsführung

Die Pflicht lässt sich nicht an die IT oder eine Agentur wegdelegieren. Auslagern kann man die Arbeit, nicht die Verantwortung.

Auftragsverarbeiter

Hoster und Dienstleister sind Auftragsverarbeiter. Ohne Vertrag nach Artikel 28 fehlt eine Grundlage, die im Ernstfall geprüft wird.

Versicherung

Eine Cyber-Police zahlt nur, wenn der Vorfall dokumentiert ist. Wer erst aufräumt und dann meldet, hat die Belege meist schon vernichtet.

Was in den ersten Stunden zählt

Nicht sofort aufräumen

Der erste Reflex ist, den Schadcode zu löschen. Damit verschwinden die Spuren, die Sie später brauchen. Erst sichern, dann bereinigen.

wichtigster Punkt

Zustand einfrieren

Vollständige Sicherung von Dateien, Datenbank und Protokollen. Protokolle werden nach Tagen überschrieben, danach ist der Nachweis weg.

sofort

Umfang klären

Wurden personenbezogene Daten abgerufen oder nur Dateien verändert? Diese Frage entscheidet, ob die 72-Stunden-Frist überhaupt läuft.

gleicher Tag

Melden, wenn nötig

Eine Meldung, die sich später als unnötig erweist, kostet nichts. Eine versäumte kostet.

binnen 72 Stunden

Lücke schließen

Erst danach bereinigen und den Einstiegspunkt schließen. Ohne diesen Schritt ist die Seite in Tagen wieder betroffen.

danach

Häufige Fragen

Haftet nicht der Hoster?

Für seine Infrastruktur ja, für Ihre Anwendung nein. Ein veraltetes Plugin oder ein schwaches Passwort liegt in Ihrer Verantwortung, auch wenn der Angriff über den Server lief.

Und die Agentur, die die Seite gebaut hat?

Nur soweit sie vertraglich für Pflege und Sicherheit zuständig war. Ohne Wartungsvertrag endet ihre Verantwortung meist mit der Abnahme.

Muss ich melden, wenn nur die Startseite verunstaltet wurde?

Wenn keine personenbezogenen Daten betroffen waren, in der Regel nicht. Die Einschätzung sollten Sie aber schriftlich festhalten, damit sie nachvollziehbar bleibt.

Wie hoch können Bußgelder werden?

Der Rahmen der DSGVO reicht bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis wiegt schwerer, ob Sie mitgewirkt und dokumentiert haben.

Können Sie die Meldung für uns machen?

Die Meldung selbst muss von Ihnen kommen. Wir liefern die Grundlage: was passiert ist, welche Daten betroffen waren, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Genau das fragt das Formular der Behörde ab.

Unsicher, ob bei Ihnen eine Frist läuft?

Schreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob es ein meldepflichtiger Vorfall sein könnte und was Sie jetzt sichern sollten.